Im Folgenden finden Sie einen Überblick, welche Möglichkeiten der öffentlichen Förderung für gemeinschaftliches Wohnen vorhanden sind. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass alle Förderprogramme zum Neubau von Mietwohngebäuden bzw. in der Bestandssanierung von Mietwohngebäuden für mittlere und kleine Einkommen zur Finanzierung gemeinschaftlichen Wohnens genutzt werden können. Auch können Förderprogramme, die z.B. barrierefreie Ausstattung von Wohnraum sowie energieeffizientes Bauen und Sanieren fördern, zur Finanzierung gemeinschaftlichen Wohnens genutzt werden.
Prinzipiell gilt, dass nur Haushalte mit kleinen/mittleren Einkommen, die sich nicht eigenständig mit Wohnraum versorgen können, die Möglichkeit der Förderung haben. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Fördermittel müssen beantragt werden, bevor mit dem Bau begonnen wird oder bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Miete + Eigentum

Für Mietwohnungen gibt es die Option der sozialen Wohnraumförderung, die unter die Objektförderung fällt. Der Bauherr (Wohnungsunternehmen, Bestands- genossenschaft) ist antragsberechtigt. Um als Finanzierungsinstrument die soziale Wohnraumförderung für die Modernisierung oder Errichtung von Mietwohnungen zu nutzen, gibt es bestimmte Voraussetzungen und rechtliche Hinweise, die beachtet werden sollten.

Auch für den Erwerb von Wohneigentum bei Haushalten mit niedrigem Einkommen kann eine Förderung in Frage kommen. Hierbei werden Haushalte mit Kindern und generationenverbundenes Wohnen mit Priorität gefördert.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Wohnbauförderung - SEG bzw. entnehmen Sie bitte der Homepage der WiBank: www.wibank.de

Gemeinschaftsräume

Die sozialen Wohnraumförderprogramme enthalten auch Förderoptionen für die Errichtung von Gemeinschafträumen. Wenn sich die Wohngruppe finanziell heterogen zusammensetzt, besteht die Möglichkeit der anteiligen Umlegung der Kosten für die Gemeinschaftsflächen auf die Nebenkosten oder den Mietzins der freifinanzierten Wohnungen.

Bei dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ von der KfW besteht auch die Möglichkeit, die Herstellung barrierereduzierter Gemeinschaftsräume in Wohnanlagen finanziell zu unterstützen. Diese dürfen dann aber nicht öffentlich genutzt werden. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Eigentümer/Eigentümerin und Mieter/Mieterin sind antragsberechtigt.

Sonstige Kontakte

KfW-Förderbank
Die KfW ist die größte nationale Förderbank mit Sitz in Frankfurt. Sie bietet unterschiedliche Programme mit Sonderkrediten, u.a. für barrierefreie- bzw. barrierereduziertes Umbauen, energieeffizientes Bauen und Sanieren, Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Wohnungseigentumsförderung. Die Darlehen werden über die Hausbank beantragt und vergeben, Zuschüsse können bei der KfW direkt beantragt werden.
Homepage: www.kfw.de


Förderdata
Für die Recherche zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten bietet sich die Förderdata an. Sie bietet einen Überblick über die einzelnen Förderstellen von Bund und Ländern. Die Nutzung der Datenbank ist für Privatpersonen kostenlos.
Homepage: www.förderdata.de

WiBank
Homepage: www.wibank.de

BAFA
Homepage: www.bafa.de

Förderung des Bundes

Bundesmodellprogramm "Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben"

 

Ab dem 18.9.18 kann
BAUKINDERGELD beantragt werden.
Infos und Antragstellung über die KFW,
Kreditanstalt für Wiederaufbau,
finden Sie unter:

https://www.kfw.de/