Um die in der Wohninitiative oder Baugemeinschaft festgelegten gemeinsamen Zielvorstellungen rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch abzusichern, gibt sich die Gruppe eine Rechtsform. Das kann eine Eingetragene Genossenschaft sein, ein Verein, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Wohnungs-eigentümergemeinschaft etc..

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über einige Rechtsformen. Ziel ist es, die Eckpunkte der einzelnen Rechtsformen in einer Übersicht darzustellen, eine Rechtsberatung kann und soll sie nicht ersetzen. Deshalb ist es empfehlenswert zu den einzelnen Rechtsformen Fachleute mit einzubeziehen, da es unter anderem viele Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt. Am Ende finden Sie eine Übersichts-PDF, in der die gängigsten Rechtsformen in tabellarischer Form gegenüber gestellt werden.