Eingetragener Verein (e.V.)

Wenn das geplante Projekt klare ideele Ziele verfolgt, eignet sich ein eingetragener Verein gut als Rechtsform. So darf der Zweck des Projektes nicht wirtschaftlich ausgerichtet sein, damit eine Eintragung in das Vereinsregister realisierbar ist. Da der Gründungs- und Verwaltungsaufwand sehr gering ist, eignet sich diese Rechtsform auch grundsätzlich für die Konzeptphase von Wohnprojekten. So ist z.B. kein Mindestkapital erforderlich. Der Verein haftet mit seinem Vermögen, es gibt keine persönliche Haftung der Mitglieder. In Mitgliederversammlungen, die das oberste Organ eines Vereins darstellen, werden Entscheidungen per Mehrheitsbestimmung getroffen. Nach außen wird der Verein durch einen Vorstand vertreten.

Praxistipps

  • Im steuerlichen Sinne ist „Wohnen“ nicht gemeinnützig.
  • Der gemeinnützige Zweck kann nicht nur in der Satzung festgelegt werden, sondern muss durch Aktivitäten (Nachbarschaftliche Hilfe, kostenlose kulturelle oder soziale Angebote…) nachweisbar sein.
  • Projektbeteiligte sind Mieter und Mieterinnen.
  • Eigenkapital kann als Privatdarlehen dem Verein zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Rechtsform eignet sich z.B. für die Planungsphase eines Objektes, bevor eine Wohnungseigentumsgemeinschaft gegründet ist (WEG).