Eingetragene Genossenschaft (e.G.)

Für Baugemeinschaften und Wohninitiativen zählt die Genossenschaft zu den geeigneten und praxiserprobten Rechtsformen. Die Mitglieder der Genossenschaft erwerben Pflichtanteile, die das Genossenschaftsvermögen bilden. Nach dem Bau eines Objektes, werden die Wohnungen von der Genossenschaft an die einzelnen Mitglieder vermietet. Hierzu zahlen die Mitglieder eine „Nutzungsgebühr“, welche günstiger ist als eine normale Miete. So sind alle Mitglieder gleichzeitig Mieter/Mieterin und Eigentümer/Eigentümerin. Es gibt keine persönliche Haftung der Mitglieder.
Durch das sogenannte Dauernutzungsrecht besitzen die Mitglieder der Genossenschaft eine hohe Sicherheit, denn dadurch haben sie ein lebenslanges Wohnrecht. In einer Genossenschaft gibt es eine demokratische Mitbestimmung. So werden alle Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss beschlossen. Dabei besitzt jedes Mitglied eine Stimme, egal wie hoch das erbrachte Eigenkapital ausfällt. Die Einlage bleibt beim Ausscheiden aus der Genossenschaft mit einer Sperrfrist von bis zu 2 Jahren gebunden.

Praxistipps

  • Prüfung der Genossenschaft durch einen Prüfungsverband. Deshalb ist eine „ordentliche Buchhaltung“ zwingend erforderlich.
  • Prüfungsverband und Jahresabschluss sind jährliche Kostenfaktoren. Allerdings bringen sie auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
  • Die Genossenschaft ist eine besondere Form im Mietwohnungsbau.
  • Genossenschaftliche Bauprojekte können über einen längeren Refinanzierungszeitraum mäßige Mieten und Mietsteigerungen darstellen.
  • Genossenschaftsanteile können z.B. über die KfW mitfinanziert werden.
  • Ziele und Regelungen sind in Satzung festgelegt.
  • Genossenschaftsmitglieder sind insbesondere an Stabilität und Gemeinschaftssinn interessiert.
  • Die Höhe der erforderlichen Genossenschaftseinlagen beträgt zwischen mehreren Hundert bis zu mehreren Zehntausend Euro - je nach Kapitalausstattung bei etablierten oder jungen Genossenschaften - und bleibt beim Ausscheiden aus der Genossenschaft bis zu zwei Jahren gebunden.

Beispiele von Rechtsformen